Rechtsgeschäfte, deren Gültigkeit von der Zustimmung eines anderen abhängig sind, sind schwebend unwirksam. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung rückwirkend nichtig. Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Schwebende_Unwirksamkeit.htm
Schwebende Unwirksamkeiten im Wirtschaftsleben sind bestimmte rechtliche Zustände eines Rechtsgeschäftes. Die Gültigkeit des Geschäfts von einer Aufhebung eines Vorbehaltes abhängig. Durch die Genehmigung des Geschäfts wird der Vertrag rückwirkend gültig. Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/schwebende-unwirksamkeit.php